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Besteuerung von Kunstwerken: Wie wird Ihr künstlerisches Erbe besteuert?

 


Der Kauf und Verkauf eines Kunstwerks auf dem Kunstmarkt unterliegt der Mehrwertsteuer und in einigen Fällen auch der Steuer.
Der Besitz von Kunstwerken wird hingegen nicht besteuert (Befreiung von der Vermögenssteuer bis 2017 und Ausschluss von der Bemessungsgrundlage des IFI seit 2018). Bestimmte Vorgänge sind von der Steuer befreit oder können von der Steuer abgezogen werden.
Wie wird ein Kunstwerk besteuert? Wir gehen im Detail darauf ein.


 

Inhaltsverzeichnis

 
  1. Besteuerung von Kunstwerken: Mehrwertsteuer beim Kauf
  2. Besteuerung von Kunstwerken: Pauschalsteuer oder Steuer auf den Wertzuwachs bei der Veräußerung
  3. Besteuerung von Kunstwerken im Erbfall 
  4. Besteuerung von Kunstwerken: Steuererleichterung für Unternehmen
  5. Weitere Informationen zum Erwerb eines Kunstwerks finden Sie in unseren Artikeln:

Besteuerung von Kunstwerken: Mehrwertsteuer beim Kauf

 


Der Kauf eines Kunstwerks unterliegt der Mehrwertsteuer. Diese Steuer geht zu Lasten des Käufers. Der angewandte Satz beträgt 20 %.
Dieser Satz kann auf 5,5 % gesenkt werden, wenn der Erwerb in Frankreich oder außerhalb der Europäischen Union erfolgt. Der Mehrwertsteuersatz von 5,5 % gilt auch für einen Erwerb, der direkt vom Künstler oder seinen Begünstigten getätigt wird.
Keine Mehrwertsteuer fällt an, wenn der Kauf bei einem Verkäufer erfolgt, der nicht mehrwertsteuerpflichtig ist.


 

Kunstwerksteuer: Pauschalsteuer oder Steuer auf Veräußerungsgewinne




Beim Verkauf von Kunstwerken in Frankreich hat der Verkäufer die Wahl zwischen:
  • einer Pauschalsteuer auf Metalle und andere wertvolle Gegenstände
  • einer Kapitalertragssteuer (allgemeine Regelung)

Unter Kunstwerken verstehen wir:
  • Antiquitäten
  • Sammlerstücke
  • Edelmetalle
  • Schmuck

Wenn die Übertragung von Gegenständen nicht mehr als 5.000 Euro beträgt, wird sie nicht besteuert.
Diese Befreiung gilt nicht für Edelmetalle, die ab dem ersten Euro steuerpflichtig sind und für die kein Freibetrag gilt.
 


Die Pauschalsteuer auf den Verkauf eines Kunstwerks



Der Verkauf von Kunstwerken, deren Wert 5.000 Euro übersteigt, unterliegt einer Pauschalsteuer, die proportional zum Verkaufspreis ist (Artikel 150 VI des Allgemeinen Steuergesetzes).
Diese Abgabe beläuft sich auf 6,5 % des Verkaufspreises. Für Edelmetalle beträgt der Steuersatz 11,5 % des Bruttobetrags des Verkaufs.
Die Pauschalsteuer auf die Verbringung oder Ausfuhr von Edelmetallen wird vom Verkäufer oder Exporteur getragen.
Sie wird mit dem Steuerformular Nr. 2091-SD angemeldet.
Besteuerung eines Kunstwerks
Kunstbesteuerung im Falle einer Erbschaft

Die Steuer auf den Veräußerungsgewinn beim Verkauf eines Kunstwerks



Gemäß Artikel 150 VL des CGI kann der Verkäufer eines Kunstwerks ausdrücklich die Option für das allgemeine System der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen wählen.
In diesem Fall beträgt der Steuersatz für den Veräußerungsgewinn 36,2 % (19 % Steuer plus 17,2 % Sozialversicherungsbeiträge). Für den Veräußerungsgewinn ab dem zweiten Jahr gilt eine Ermäßigung von 5 % pro Jahr des Besitzes.
Nach Ablauf der zweiundzwanzigjährigen Besitzdauer ist der Veräußerungsgewinn vollständig von der Einkommensteuer befreit.
Die Kapitalertragssteuer wird vom Verkäufer oder Exporteur getragen.
Die Erklärung erfolgt mit dem Steuerformular Nr. 2092-SD.

 

Steuerbefreiungen beim Verkauf von Kunstwerken



Die Übertragung von Kunstwerken ist in den folgenden Fällen von der Steuer befreit: - Verkäufe zugunsten eines französischen Museums, eines staatlichen Archivs oder einer öffentlichen Bibliothek; - Verkäufe von Werken, deren Verkaufspreis unter 5.000 Euro liegt; - Verkäufe, die von einem Verkäufer getätigt werden, der sein Steuerdomizil nicht in Frankreich hat.


 

Besteuerung von Kunstwerken im Erbfall 




Im Rahmen einer Erbschaft können Kunstwerke als solche qualifiziert oder Möbeln gleichgestellt werden (Pauschalsatz von 5 %). In beiden Fällen unterliegen sie der Übertragungs- oder Erbschaftssteuer.
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Die Bewertung des Marktwerts von Kunstwerken oder Sammlerstücken kann auf folgenden Grundlagen erfolgen:

  • dem in den Verkaufsurkunden angegebenen Preis (öffentlicher Verkauf innerhalb von 2 Jahren nach dem Tod)
  • der Schätzung, die in dem innerhalb von 5 Jahren nach dem Tod erstellten gesetzlichen Inventar enthalten ist
  • der Preis in Versicherungsverträgen, die weniger als 10 Jahre vor dem Tod abgeschlossen wurden

Die Erben von Kunstwerken, Büchern, Sammlerstücken oder Dokumenten von hohem künstlerischem oder historischem Wert können eine Befreiung von der Übertragungs- oder Erbschaftssteuer in Anspruch nehmen, wenn sie diese dem Staat schenken.
Diese Befreiung, die durch das Schenkungsgesetz (31. Dezember 1968) eingeführt wurde, ist in Artikel 1131 des CGI geregelt.

Besteuerung von Kunstwerken: Steuererleichterung für Unternehmen




Bestimmte Unternehmen können für den Kauf von Kunstwerken einen Steuererleichterung geltend machen.
Es handelt sich dabei um Unternehmen, die der Körperschaftsteuer unterliegen (von Rechts wegen oder nach Wahl), und Einzelunternehmen, die der Einkommensteuer in der Kategorie der BIC unterliegen. Freiberufler sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Das Unternehmen muss nämlich über ein Sonderrücklagenkonto auf der Passivseite verfügen, auf das der abzugsfähige Kaufpreis übertragen wird.

 

Erwerb von Kunstwerken durch ein Unternehmen: Steuererleichterung unter bestimmten Bedingungen



Der Kauf von Kunstwerken durch ein Unternehmen berechtigt zu einer Steuererleichterung. Hier sind die Bedingungen dafür aufgeführt.

  • Bei dem Kunstgegenstand kann es sich um ein Kunstwerk oder ein Musikinstrument handeln.
  • Das Werk muss von einem lebenden Künstler erworben werden, entweder direkt oder über einen Fachmann auf dem Kunstmarkt.
  • Das Werk muss einem Museum anvertraut oder fünf Jahre lang an einem Ort ausgestellt werden, der der Öffentlichkeit oder den Beschäftigten des Unternehmens zugänglich ist.
  • Das Musikinstrument muss auf Anfrage kostenlos an ausübende Künstler verliehen werden.


Fällt das Unternehmen unter die normale reale Regelung, zieht es die Beträge aus Tabelle 2058-A ab (Cerfa-Steuerpaket Nr. 10951). Wenn das Unternehmen unter die vereinfachte Steuerregelung fällt, zieht es die Beträge aus der Tabelle n ° 2033-B (Cerfa Steuerpaket n ° 10957).
Dieser Abzug ist über 5 Jahre verteilt. Die Beträge sind abzugsfähig bis zu einer Grenze von 10.000 Euro oder 5 chiffre des Umsatzes ohne Steuern über 10.000 Euro.
Als Grundlage für den Abzug dient der Anschaffungspreis ohne Mehrwertsteuer des Werks oder Instruments.
Unternehmenssponsoring: Berechnung des Steuerabzugs für den Kauf eines Kunstwerks.



Bei den oben aufegführten Informationen handelt es sich um die Besteuerung von Kunstwerken in Frankreich. 


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